Dr. Wolf Mazakarini

Rechtsanwalt

Strafverteidiger

Über mich

Dr. Wolf Mazakarini - Strafverteidiger-Office

Dr. Wolf Mazakarini

Ihr Strafverteidiger der Sie in allen Angelegenheiten vertritt und Ihnen zielstrebige, juristische Beratung auf hohem Niveau bietet.

Ich stehe Ihnen in einem Strafverfahren unterstützend und beratend zur Seite.

Bei mir stehen Sie im Mittelpunkt - Ich nehme Ihre Sorgen.

Tätigkeiten

Unter Körperverletzung versteht man den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.

Die Strafbarkeit bezieht sich auf den Erwerb, Besitz, Inverkehrsetzen, Ein- oder Ausfuhr, Erzeugung, Überlassen und Verschaffen von Suchtgift.
Der Konsum allein ist nicht strafbar. Da es praktisch nicht möglich ist, Suchtgift “nur” zu konsumieren, ohne es auch zumindest während des Konsums zu besitzen, kommt es auch beim bloßen Konsum bereits zur Strafbarkeit

Jugendstrafsachen fallen ausdrücklich in die Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)

In Zeiten wirtschaftlicher Depression sehen sich Unternehmer zunehmend genötigt, Ausländer illegal zu beschäftigen. Der öffentlichen Hand entgeht Steuergeld. Aus diesem Grund sind die Strafen drakonisch hoch. Bei Tatwiederholung droht Gewerbeverlust.

Gerne vertreten wir Ihre rechtlichen (und damit auch wirtschaftlichen Interessen) vor den Verwaltungsbehörden und laden Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein.

Finanzstrafrecht, Unternehmensstrafrecht - Wirtschaftsdelikte im weiteren Sinn

Dazu zählen z.B. “klassische” Delikte wie betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung sowie Förderungsmissbrauch.
Jegliche Form der Zuwiderhandlung gegen die Finanzhoheit oder aber auch jede Finanzordnungswidrigkeit als solche ist mit Strafe bedroht.

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen:

Hierzu zählen insbesondere Delikte wie Diebstahl, Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten, Raub, Hehlerei und Glücksspiel.

Wir vertreten Sie sowohl im gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren sowie im Disziplinarverfahren.

In diesem Abschnitt werden vor allem die strafgerichtlichen Bestimmungen angeführt, zumal bei einer rechtskräftigen Verurteilung Amtsverlust droht.
Verletzt ein öffentlicher Beamter seine Pflichten, kann dies ein Straf- bzw. Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Der Missbrauch der Amtsgewalt kann innerhalb der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit begangen werden.

Hierzu zählen insbesondere die Falschaussage als Zeuge vor Gericht/bzw. Verwaltungsbehörde sowie die Verleumdung. Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet auszusagen, bzw. wahrheitsgemäß auszusagen. Er darf jedoch nicht eine andere Person wider besseres Wissen einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen (Verleumdung).

Wenn Sie aufgrund einer Straftat am Körper verletzt oder in Ihrem Vermögen geschädigt wurden, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren (Geltendmachung von Schadenersatz bzw. Schmerzengeld). Als Privatbeteiligter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht. Auch besteht ein Fragerecht an Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden die hierfür anlaufenden Anwaltskosten zumeist von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Sind Sie Adressat einer Strafverfügung, laden wir Sie gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere ab einer bestimmten Strafhöhe) sind die Rechtsanwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Wir ersuchen Sie daher im Zuge des Erstgesprächs die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung bereitzuhalten.